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Der Geltungsbereich erstreckt sich auf
Altanlagen müssen nicht zwingend durch einen Brandschutzschalter angepasst werden.
Werden Brandschutzschalter eingebaut, ist das Schutzziel nach DIN VDE 0100-420 Abschnitt 421.7 erfüllt und die geforderte Risiko- und Sicherheitsbewertung kann stark vereinfacht werden. Zudem bietet die Anwendung der Norm rechtliche Sicherheit im Schadensfall. Wird auf den Einsatz eines Brandschutzschalters oder vergleichbarer Maßnahmen verzichtet, ist demgegenüber eine ausführliche Bewertung notwendig und das Ergebnis schriftlich zu dokumentieren.
Anwendungsbeispiele, Praxishilfen und der Leitfaden zur Risiko- und Sicherheitsbewertung sowie weitere Dokumente stehen auch auf der Webseite des ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) bereit.
(ohne Berücksichtigung der Feuerwiderstandsklasse)
Räumlichkeiten sind nach allen Seiten abgeschlossene Raumgebilde, z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer, Hotelzimmer, etc.
Bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist. z.B. Scheunen, Papierfabriken, Druckereien, Schreinereien, etc.
wenn diese einen geringeren Feuerwiderstand als
feuerhemmend aufweisen (<F30)
z.B. Museen, Galerien, Nationaldenkmäler
Erfahren Sie wie ein Fehlerlichtbogen entsteht und wie ein AFDD reagiert.
Der AFDD bietet Schutz vor vier verschieden Arten von elektrischen Fehlern: den seriellen Fehlerlichtbogen, dem parallelen Fehlerlichtbogen, dem Fehlerlichtbogen gegen Schutzleiter und der Gefahr der Überspannung bei der Unterbrechung eines Neutralleiters. Anders als Brandbekämpfungsanlagen (Löschanlagen, Feuerlöscher usw.), die erst nach dem Ausbruch eines Brandes wirken, soll das Auslösen des AFDDs den Brand noch vor der Entstehung verhindern.
Anwendungsbeispiele, Praxishilfen und der Leitfaden zur Risiko- und Sicherheitsbewertung sowie weitere Dokumente stehen auf der Webseite des ZVEH bereit.